Archivierung der Eingangsrechnungen in der Buchhaltung

 

 

 

 

 

Unternehmen sind dazu verpflichtet alle Eingangsrechnungen über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen muss jederzeit einer lückenlosen Überprüfung der Finanzbeamten standhalten. Dabei gibt es bestimmte Regelungen über die Art der Archivierung. Eine physische Archivierung als auch die digitale Archivierung ist denkbar. In der Buchhaltung ist die Ordnung der Unterlagen von besonderer Wichtigkeit.



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