Finanzbuchhaltung
Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle: kompetent, schnell & preiswert
Wir buchen für Sie alle laufenden Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchhaltung kompetent, zeitnah und kostengünstig. Die Daten der Finanzbuchführung sind die Basis für das Berechnen der Besteuerung und dienen somit als Informationsquelle für das Finanzamt sowie für die Kreditvergabe bei Banken.
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Die Finanzbuchführung wird in der Buchführung als Geschäftsbuchführung oder auch als externe Buchführung bezeichnet. Externe Buchführung, da die Finanzbuchführung v.a. für Interessenten außerhalb des Unternehmens relevant ist. In der Finanzbuchführung werden wir alle Geschäftsvorgänge in Ihrem Unternehmen systematisch zusammenfassen mit dem Ziel diese Informationen an Sie zu übergeben. |
Dabei geben die Daten der Finanzbuchführung jederzeit einen Überblick über die Finanz- und Schuldenlage des Unternehmens. Die Finanzbuchführung hat das Ziel die Daten für eine Erfolgszurechnung zu liefern. Konkret werden hier alle Vorgänge auf Konten gebucht, explizit schriftlich festgehalten und zu Ende eines Jahres für die Bilanz und den Jahresabschluss ausgewertet. In der Finanzbuchführung werden die Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten, Dienstleistern und Kunden erfasst, die zu Veränderungen in den Kapital- und Vermögensverhältnisse Ihres Unternehmens führen. Außerdem dienen die Ergebnisse der Finanzbuchführung als Basis der Besteuerung. Wir verbuchen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle auf die entsprechenden Konten und geben die Daten am Jahresende zu einem kooperierenden Steuerberater weiter, der aus den Daten den Jahresabschluss erstellt sowie die Steuererklärung anfertigt.
Die Finanzbuchführung ist eine externe Buchführung. Dies macht bereits deutlich, dass die Interessenten der Auswertungen aus der Finanzbuchführung außerhalb Ihres Unternehmens anzutreffen sind – in Abgrenzung zur Betriebsbuchführung, die nur für interne Analysen gedacht ist.
Die Finanzbuchhaltung richtet sich sowohl an die Unternehmensleitung, die Arbeitnehmer und die beteiligten Kapitalgeber, als auch an Banken, Gläubiger, das Finanzamt und die generelle Öffentlichkeit.