Anlagenbuchhaltung
Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung. In der Anlagenbuchhaltung werden die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (gem. § 247 HGB) eines Unternehmens erfasst und verwaltet. Aufgabe der Anlagenbuchhaltung ist die Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens und die Ermittlung und Buchung der Abschreibungen. Dabei gilt es zwischen Sachanlagevermögen, beweglichem Sachanlagevermögen, immateriellen Anlagevermögen und Finanzanlagevermögen zu unterscheiden. |
Die Konten des Anlagevermögens sind in der Buchführung Sammelkonten, so werden zum Beispiel alle Wertänderungen für Fahrzeuge auf dem Konto Fuhrpark erfasst. Für jeden eigenständig nutzbaren Gegenstand wird deshalb eine gesonderte Anlagekarte geführt, die alle relevanten Angaben wie Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und Nutzungsdauer enthält. Die manuell oder elektronisch geführte Anlagekartei bildet ein Nebenbuch der Buchführung und ist Grundlage für die vollständige Erfassung des Anlagevermögens im Inventar.
Für kleine und mittelständische Unternehmen besteht die Möglichkeit bei bestimmten Sachverhalten durch Sonderabschreibungen die Gewinne zu reduzieren und somit Steuern in diesem Abrechnungszeitraum zu sparen. Die gewonnene Liquidität steht Ihnen dann sofort zur Verfügung. Durch die Wahl und die Begründung einer kurzen Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes besteht ebenfalls die Möglichkeit die Abschreibungsbeträge zu erhöhen und dadurch den Jahresgewinn und die Steuerbelastung zu senken. Durch die Wahl der für Sie passenden Abschreibungsmethode lassen sich über den Mehrjahresvergleich die Gewinne maximieren.