Urlaubsverfahren
Bedingt durch Fluktuation und die deutsche Gesetzgebung ergab sich Handlungsbedarf, um die Interessen der Arbeiter im Baugewerbe zu schützen. Die Soka-Bau verwaltet das Urlaubsgeld treuhänderisch.
Die Bauunternehmen melden und zahlen monatlich das den Bauarbeitnehmern zustehende Urlaubsentgelt an die Urlaubskasse. Die Urlaubskasse zahlt es den Bauunternehmen wieder zurück, nachdem der Arbeiter seinen Urlaub genommen hat. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Abgeltung. Die Soka-Bau Beiträge müssen vollständig eingezahlt sein, bevor ein Unternehmen das Urlaubsgeld des Mitarbeiters erhält.
Teilnahme- und Beitragspflicht am Urlaubsverfahren
Ausländische Unternehmen sind zur Teilnahme am Urlaubsverfahren verpflichtet, wenn der Betriebssitz im Ausland ist und der Unternehmer auf eigene Rechnung mit seinen Arbeitern auf einer Baustelle in Deutschland arbeitet.